Gutachten

Die Ärzte unseres MVZs erhalten als Unfallärzte in hoher Zahl Aufträge zur Gutachtenerstellung von den verschiedenen Versicherungsträgern. Herr Dr. Scherer ist zertifizierter Gutachter des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC).

Das soziale Sicherungsnetz in Deutschland ist vorbildlich. Wir werden darum vom „Rest der Welt“ beneidet. Bei Unfällen übernehmen Krankenversicherungen die Behandlungskosten (GKV und PKV), für die von Gesetzes wegen Versicherungspflicht besteht. Daneben gibt es gesetzliche und private Unfallversicherungsträger. Jeder Arbeitnehmer muss kraft Gesetz durch seinen Betrieb bei einem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft – BG) gegen Unfallschäden versichert sein. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist freiwillig. Diese Versicherungen gewähren finanzielle Entschädigungen bei Invalidität und Tod (Angehörige) durch jegliche Art von Unfall, also auch bei nicht-dienstlichen Ereignissen in Freizeit oder beim Sport.

Hinterlässt der Unfall einen Dauerschaden bedarf es eines medizinischen Sachverständigen (Gutachter), der den Versicherten untersucht und die Höhe des Schadens einschätzt. Das Ergebnis seiner Untersuchung teilt er in Form eines schriftlichen Gutachtens dem Versicherungsträger mit. Für diese Tätigkeit bedarf es einer langjährigen Erfahrung und möglichst, spezieller Qualifikationen. Grundsätzlich kann jeder Arzt Gutachten anfertigen. Die Qualität der Gutachten variiert aber in Abhängigkeit von Erfahrung und Fähigkeit des Gutachters erheblich. Kostenträger bevorzugen deshalb meist erfahrene Gutachter, an die sie die Aufträge nach eigenem Ermessen verteilen.

Bei Arbeitsunfällen hat der Versicherte die Möglichkeit aus einer Liste von drei Gutachtern auszuwählen. Er hat sogar das Recht, einen Gutachter seiner Wahl vorzuschlagen, sofern ihm keiner der drei Ärzte zusagt. Vom Versicherten selbst in Auftrag gegebene Gutachten sind von geringem Wert, da sie vor Gericht als parteiisch eingestuft werden. Außerdem müsste der Versicherte die Kosten selbst tragen.

Für den Gutachter ist die Gutachtenerstellung immer wieder eine Herausforderung. Der Arzt verlässt dabei seine angestammte Rolle als Heiler und Helfer und schlüpft in die Rolle des Sachverständigen, der neutral und fachlich-korrekt beiden Seiten gerecht werden muss: dem Versicherten mit seinem tatsächlichen oder vermeintlichen Dauerschaden und der Versicherung als Kostenträger. Oft geht es um hohe Summen. Die Gutachten werden deshalb vor Verwendung als Entscheidungsgrundlage von Fachleuten in den Versicherungszentralen grundsätzlich auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft.

Quelle: Eigentext